Informationen für den Bürger
Kein Feuerwerk vor FachwerkAuch zum diesjährigen Jahreswechsel heißt es wieder: Kein Feuerwerk in der Celler Innenstadt! So besagt es das Sprengstoffgesetz, in welchem das Verbot des Zündens von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern verankert ist. Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2010. Und nicht nur Innenstädte sind betroffen. „Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdachhäusern ist verboten“, steht im Gesetz zu lesen. Und das gilt nicht nur rund um Silvester, sondern ganzjährig.
Regelung gilt im Inneren Ring
In Celle gestaltet sich die Regelung wie folgt. Im sogenannten Inneren Ring, also im Bereich der von den Straßen Südwall, Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße und Schlossplatz umschlossen wird, herrscht absolutes Feuerwerksverbot. Und das an 365 Tagen im Jahr.
Appell an Bürgerinnen und Bürger
Auch wenn es schwierig ist, das Verbot zu überwachen, appelliert die Stadtverwaltung an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass er haftungsrechtlich belangt werden kann, wenn durch sein Feuerwerk ein Brand entsteht. 2009 haben sich die Cellerinnen und Celler das Verbot zu Herzen genommen. Die Verwaltung erreichte nicht eine Meldung, dass jemand in der Celler Altstadt gegen das Gesetz verstoßen hat.
Quelle:Pressestelle der Stadt Celle
www.celle.de