Gerätewarte und Werkstätten

Gerätewarte und Werkstätten

Verwaltung und Technik im abwehrenden Brandschutz (Fachdienst 32.2)

In den Werkstätten der Stadt Celle, die sich auf dem Gelände des Feuerwehrhauses im Herzog-Ernst-Ring befinden, arbeiten 

– der Abteilungsleiter,
– der Schirrmeister der Feuerwehr Celle,
– der technische Sachbearbeiter,
– mehrere Gerätewarte und
– eine Verwaltungskraft.

Diese sind keine Berufsfeuerwehrleute, sondern Angestellte der Stadt Celle. Sie arbeiten zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag.

Auf dem Gelände der Hauptwache befinden sich eine Kfz-Werkstatt, eine Funkwerkstatt, eine Feuerlöscher-Werkstatt und eine Atemschutzgerätewerkstatt. In der Kfz-Werkstatt werden soweit möglich Reparaturen und Arbeiten an allen 51 Fahrzeugen der Feuerwehr Celle ausgeführt. Außerdem werden in den Werkstätten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den feuerwehrtechnischen Gerätschaften durchgeführt.

Des Weiteren gibt es im Feuerwehrhaus im Herzog-Ernst-Ring eine Kleiderkammer. Hier wird die persönliche Schutzausrüstung sowie die Uniformen der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr vorgehalten. Neue Mitglieder erhalten hier ihre komplette Ausstattung. Zu bestimmten Terminen oder auf Vereinbarung können die Feuerwehrmitglieder hier bei Bedarf ihre Bekleidung tauschen.

Stadtfeuerwehrbereitschaft

Stadtfeuerwehrbereitschaft

Die Stadtfeuerwehrbereitschaft

Die Stadt-Feuerbereitschaft

Die Stadt-Feuerwehrbereitschaft:

Alle neun Ortsfeuerwehr der Stadt Celle bilden gemeinsam die Stadt-Feuerwehrbereitschaft Celle. Die Stadtfeuerwehrbereitschaft ist von ihrer Stärke und Einsatzfähigkeit mit den in Niedersachsen vorgeschriebenen Kreisfeuerwehrbereitschaften identisch. Sie wird bei Einsätzen selbständig tätig und untersteht nicht der Kreisfeuerwehrbereitschaft des Landkreises Celle.

Gründung

 

Gliederung

Gliederung

 

Die Stadtfeuerwehrbereitschaft setzt sich aus Kräften und Technik aller neun Ortsfeuerwehren der Stadt Celle zusammen und ist in vier Züge gegliedert. Die Stadt-Feuerwehrbereitschaft wird vom Stadtbereitschaftsführer und seine Stellvertreter geführt. Hinzukommen vier Zugführer und Vertreter die die einzelnen Bereitschaftszüge führen.

 

Chemie- und Strahlenschutzzug

Chemie- und Strahlenschutzzug

Chemie- und Strahlenschutzzug

Der Chemie- und Strahlenschutzzug verfügt über umfassendes Gerät und Fahrzeuge zur Abwehr von ABC-Gefahren.

Für die Ölabwehr auf Gewässern sind die Ölsperren aus den 70er Jahren erneuert und im Umfang den lokalen Gegebenheiten angepasst worden. 120 m, auch bei starker Strömung einsetzbare Sperre steht zur Verfügung. Obwohl in Celle die Gerätewagen Messtechnik für die Feuerwehren im damaligen Regierungsbezirk Lüneburg vom Bund vor dem Schloss aufgereiht und übergeben wurden, verblieb keines dieser Fahrzeuge im Landkreis. Der C+S Zug verfügt lediglich über einfaches, handelsübliches Gerät zum Gefahrstoffnachweis.

Bis 2003 hatte im Landkreis Celle nur die Feuerwehr Celle eine Einheit zur Gefahrgutabwehr. Das Gefahrgutkonzept des Landkreises umfasst heute neben dem Gefahrgutzug in Celle sieben Gefahrgutstützpunkte mit Grundausstattung auf Anhänger (4 CSA). Die Gefahrgutgruppen werden in erweiterten Zügen der jeweiligen Gemeinden geführt. Stationiert sind sie in Bergen / Lohheide, Eschede, Hermannsburg, Lachendorf, Faßberg / Unterlüß, Wathlingen / Flotwedel, Winsen / Wietze / Hambühren. Die Werkfeuerwehren Hostmann-Steinberg in Celle und Rheinmetall in Unterlüß verfügen über eigene, auf ihre Gefahrenlage abgestimmte Gefahrgutkomponenten.

Dekon-Einheit

Im Dezember 2016 wurde zur Unterstützung des Chemie- und Strahlenschutzzuges die Dekon-Einheit gegründet. Diese neue Einheit ist keine selbstständige Sondereinheit sondern Teil des Chemie- und Strahlenschutzzuges.  

Die Mitglieder sind besonders für die Dekontamination geschult und ausgerüstet. Für ihre Arbeit steht Ihnen u.a. ein Fahrzeuges des Bundes, der Gerätewagen Dekon P, zur Verfügung sowie  eine aufblasbaren Einpersonenduschkabine zur Dekon der CSA Träger. Der Gerätewagen Dekon P zur Dekontaminaton und Versorgung von bis zu 20 Personen wurde vom Bund für den Landkreis Celle in Celle stationiert. Eine Verletzten-Dekontamination in der Art, wie sie in anderen Bundesländern umgesetzt und für Niedersachsen geplant wird, ist noch nicht möglich. Die Dekontamination von Gerät kann provisorisch durchgeführt werden.

Führungsgruppe Einsatzleitung

Führungsgruppe Einsatzleitung

Sondereinheiten

Führungsgruppe Einsatzleitung

Die zunehmende Anzahl von Großschadenereignissen der Vergangenheit hat jedermann vor Augen geführt,dass die Anforderungen an jeden Feuerwehrmann und jedes andere Mitglied im Katastrophenschutz enorm gestiegen sind. Und damit auch der Bedarf nach einer effektiven Führungsstrategie mit dem Ziel künftige Großschadenslagen besser beherrschen zu können. Eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen der administrativ-organisatorischen Verwaltungsorganisation und der operativ-taktischen Einsatzorganisation bis hin zu allen beteiligten Fachdiensten im Katastrophenschutz ist dabei unverzichtbar.
Die Führungsgruppe Einsatzleitung (FüGrEL) ist eine Sondereinheit der Stadtfeuerwehr Celle.
Sie dient der Stadt bzw. dem von ihr Beauftragten als Unterstützung bei operativ-taktischen Führungsmaßnahmen bei langandauernden, weiträumigen Gefahrenlagen bzw. Großschadenslagen. Bei Einsätzen außerhalb des Stadtgebietes stellt sie ihre Kommunikationsmittel zur Verfügung und unterstützt die örtliche Einsatzleitung bei der Logistik und Dokumentation.

Mehr Informationen über die Führungsgruppe Einsatzleitung und aktuelle Bericht finden Sie auf der Homepage der Sondereinheit unter:

[http://www.fuegrel-celle.de/]

Tauchergruppe

Tauchergruppe

Sondereinheiten

Tauchergruppe

Ob eine im Eis eingebrochene Person, ein Badeunfall, Personensuchen oder  Bergungen von Gegenständen aus Gewässern. Für Rettungs- und Bergungseinsätze auf  den Flüssen und Seen des

Landkreises Celle verfügt die Celler Hauptwache über Spezialisten. Die Tauchergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Celle wurde 1973 gegründet. Die ausgebildeten Feuerwehrtaucher und Bootsführer sind mit allen wichtigen Materialien für Einsätze auf und unter dem Wasser ausgestattet.

Fahrzeuge und Boote

Der Gerätewagen Taucher (Baujahr 2007) wurde speziell für die Bedürfnisse der Tauchergruppe ausgestattet. Neben Taucheranzügen und Ausrüstungsgegenständen ist er u.a. mit einem Powermoon, einem Funktisch zur Leitung des Tauchereinsatzes und diversen Rettungs- und Sicherungssystemen ausgestattet.

Insgesamt über zwei Boote verfügt die Celler Hauptwache. Das Feuerwehrmehrzweckboot ist am Bug mit einer Klappe zum Aufnehmen von Personen ausgestattet. Außerdem verfügt es über einen Steuerstand. Beim zweiten Boot handelt es sich um ein Schlauchboot.

Zusätzlich werden auf dem Rüstwagen ein Schnelleinsatzboot (Mit Druckluftflasche aufblasbares Schlauchboot) sowie ein weiteres Schlauchboot bei der Ölsperre vorbehalten. Bei Boote sind nicht Motorbetrieben.

Der Kinderfinder rettet Leben

Der Kinderfinder rettet Leben

Informationen für den Bürger

Der Kinderfinder rettet Leben

Wenn es brennt, können Minuten über Leben und Tod entscheiden. Kinder gehören bei einem Brand zu den Schwächsten. Rettungskräfte sollten ihnen als erste Aufmerksamkeit widmen. Denn Kinder wissen nicht, wie sie sich vor Rauch und giftigen Gasen schützen sollen. Sie sind oft so verängstigt, dass sie sich vor den Flammen verstecken und nicht von selbst auf sich aufmerksam machen. Deshalb ist es für die Feuerwehr oft schwer festzustellen, ob und wo sich noch Kinder im Gebäude befinden, wenn ein Haus- oder Wohnungsbrand fortgeschritten ist. Aus diesem Grund hat die VGH in einer Gemeinschaftsaktion der öffentlichen Versicherer in Niedersachsen mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen den so genannten Kinderfinder entwickelt. Der Kinderfinder wurde speziell auf einer stark reflektierenden Folie erstellt. Das etwa acht Zentimeter hohe neongelbe „Warndreieck“ zeigt ein symbolisiertes Kind mit Teddy. Es kann leicht von der Trägerpostkarte gelöst und an jede Kinderzimmertür angebracht werden. Da Brandrauch aufsteigt, sollte sich der Kinderfinder im unteren Drittel der Tür befinden. Der Rettungstrupp erhält so einen wichtigen Hinweis, dass sich hinter dieser Tür womöglich noch ein Kind befindet. Die Kinderfinder sind bei VGH-Vertretungen kostenlos erhältlich. Weitere nützliche Tipps zum richtigen Verhalten im Brandfall bietet ein Flyer, den die VGH begleitend an interessierte Eltern ausgibt.

(Text: VGH)

Gefahr durch zugefrorene Gewässer

Gefahr durch zugefrorene Gewässer

Informationen für den Bürger

Gefahr durch zugefrorene Gewässer

Tipps beim Betreten von Einsflächen

  • Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Kindern müssen die Gefahren erklärt werden.
  • Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe holen kann.
  • Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten. Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach   hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).
  • Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe bzw. organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt! Vor allem bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer markanten Wegkreuzung die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern.
  • Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!

Ouelle: Deutscher Feuerwehrverband 

Tipps zum Verhalten im Unglücksfall

  • Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
  • Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen
  • Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
  • Gerettete in warme Decken (Rettungsdecke) oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
    Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.

Ouelle: Deutscher Feuerwehrverband

Kein Feuerwerk vor Fachwerk

Kein Feuerwerk vor Fachwerk

Informationen für den Bürger

Kein Feuerwerk vor Fachwerk

Auch zum diesjährigen Jahreswechsel  heißt es wieder: Kein Feuerwerk in der Celler Innenstadt! So besagt es das Sprengstoffgesetz, in welchem das Verbot des Zündens von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern verankert ist. Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2010. Und nicht nur Innenstädte sind betroffen. „Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdachhäusern ist verboten“, steht im Gesetz zu lesen. Und das gilt nicht nur rund um Silvester, sondern ganzjährig.

Regelung gilt im Inneren Ring

In Celle gestaltet sich die Regelung wie folgt. Im sogenannten Inneren Ring, also im Bereich der von den Straßen Südwall, Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße und Schlossplatz umschlossen wird,  herrscht absolutes Feuerwerksverbot. Und das an 365 Tagen im Jahr.

Appell an Bürgerinnen und Bürger

Auch wenn es schwierig ist, das Verbot zu überwachen, appelliert die Stadtverwaltung an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass er haftungsrechtlich belangt werden kann, wenn durch sein Feuerwerk ein Brand entsteht. 2009 haben sich die Cellerinnen und Celler das Verbot zu Herzen genommen. Die Verwaltung erreichte nicht eine Meldung, dass jemand in der Celler Altstadt gegen das Gesetz verstoßen hat.

Quelle:Pressestelle der Stadt Celle
www.celle.de

Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Informationen für den Bürger

Feuerwerkskörper

Die Feuerwehr rät – investieren sie schon vor der Silvesternacht ein paar Minuten in Ihre Sicherheit:

-> Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden
-> Bereits am Silvesternachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk lesen!
-> Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
-> Nie die gesamten Vorräte an Feuerwerkskörpern in einer Tüte oder einem Karton lagern.
-> In der Silvesternacht Fenster, Balkontüren und Dachluken schließen!
-> Für Entstehungsbrände Blumenspritze und/oder gefüllten Wassereimer bereithalten.

 Achten Sie beim Zünden von Feuerwerkskörpern auf Ihre Umgebung

-> Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten.
-> Starten Sie Raketen nicht vom Balkon.
-> Richten Sie Abschussrampen von Raketen so ein, dass sie auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können.
-> Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste.
-> Gefahren durch Wind und Sturm beachten (Feuerwerkskörper können abdriften)
-> Feuerwerkskörper nie gegen Menschen und Tiere richten.
-> „Versager“ / Blindgängen niemals ein zweites Mal starten.
-> Beaufsichtigen Sie Kinder beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

 Sollte ein Feuer ausbrechen und Sie können einen Entstehungsbrand nicht ohne Gefahr löschen:

-> Begeben Sie sich bei eigenen Löschversuchen nicht in Gefahr
-> Verlassen Sie den Raum
-> Schließen Sie die Tür
-> Alarmieren Sie die Feuerwehr – Notruf 112
-> Erwarten Sie die Feuerwehr

Sollten Sie ein Feuer selbst gelöscht haben, rufen Sie die Feuerwehr, die kontrolliert die Brandstelle. Den Brandnester und nicht komplett gelöschte Materialien können sich noch nach Stunden wieder entzünden!

Brandgefahr in der Adventszeit

Brandgefahr in der Adventszeit

Informationen für den Bürger

Gefahren zur Adventszeit

Immer wieder kommt es in der Advents- und Weihnachtszeit zu Brandeinsätzen durch Kerzen, Adventskränze und Weihnachtsbäume. Ein kleines Feuer kann in wenigen Minuten zu einem ausgedehnten Zimmerbrand werden. Die Freiwillige Feuerwehr Celle rät daher zum vorsichtigen Umgang mit offenem Feuer!

  • Kerzen dürfen nie unbeaufsichtigt brennen und sollten auch beim kurzen Verlassen eines Raumes gelöscht werden.
  • Adventskränze und Kerzen sollten auf einem feuerfesten Untergrund stehen.
  • Kerzen sollten in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen wie Gardinen aufgestellt werden.
  • In der Nähe sollte eine Löschmöglichkeit (z. B. ein gefüllter Wassereimer) vorhanden sein, um einen Entstehungsbrand schnell zu löschen.
  • Kinder sollten auf die Gefahr von Kerzen und offenem Feuer hingewiesen werden und nicht unbeaufsichtigt mit Kerzen bleiben.
  • Trockene Zweige sollte von Adventskränzen und Weihnachtsbäumen entfernt werden.

 

Überprüfen Sie auch elektrische Lichterketten vor der Nutzung, denn auch durch einen Kurzschluss können Brände entstehen!