Die Feuerwehr rät – investieren sie schon vor der Silvesternacht ein paar Minuten in Ihre Sicherheit:

  • Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden
  • Bereits am Silvesternachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk lesen!
  • Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
  • Nie die gesamten Vorräte an Feuerwerkskörpern in einer Tüte oder einem Karton lagern.
  • In der Silvesternacht Fenster, Balkontüren und Dachluken schließen!
  • Für Entstehungsbrände Blumenspritze und/oder gefüllten Wassereimer bereithalten.
    Achten Sie beim Zünden von Feuerwerkskörpern auf Ihre Umgebung
  • Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten.
  • Starten Sie Raketen nicht vom Balkon.
  • Richten Sie Abschussrampen von Raketen so ein, dass sie auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können.
  • Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste.
  • Gefahren durch Wind und Sturm beachten (Feuerwerkskörper können abdriften)
  • Feuerwerkskörper nie gegen Menschen und Tiere richten.
  • „Versager“ / Blindgänger niemals ein zweites Mal starten.
  • Beaufsichtigen Sie Kinder beim Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Sollte ein Feuer ausbrechen und Sie können einen Entstehungsbrand nicht ohne Gefahr löschen:

  • Begeben Sie sich bei eigenen Löschversuchen nicht in Gefahr
  • Verlassen Sie den Raum
  • Schließen Sie die Tür
  • Alarmieren Sie die Feuerwehr – Notruf 112
  • Erwarten Sie die Feuerwehr

Sollten Sie ein Feuer selbst gelöscht haben, rufen Sie die Feuerwehr, die kontrolliert die Brandstelle. Denn Brandnester und nicht komplett gelöschte Materialien können sich noch nach Stunden wieder entzünden!

KEIN FEUERWERK IN DER CELLER INNENSTADT!

Kein Feuerwerk in der Celler Innenstadt! So besagt es das Sprengstoffgesetz, in welchem das Verbot des Zündens von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern verankert ist. Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2010. Und nicht nur Innenstädte sind betroffen. „Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdachhäusern ist verboten“, steht im Gesetz zu lesen. Und das gilt nicht nur rund um Silvester, sondern ganzjährig. In Celle gestaltet sich die Regelung wie folgt. Im sogenannten Inneren Ring, also im Bereich der von den Straßen Südwall, Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße und Schlossplatz umschlossen wird, herrscht absolutes Feuerwerksverbot. Und das an 365 Tagen im Jahr. Auch wenn es schwierig ist, das Verbot zu überwachen, appelliert die Stadtverwaltung an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass er haftungsrechtlich belangt werden kann, wenn durch sein Feuerwerk ein Brand entsteht. In den vergangenen Jahren haben sich die Cellerinnen und Celler das Verbot weitgehend zu Herzen genommen. Info: Stadt Celle

Wir wünschen euch einen guten Start ins neue Jahr!

Ihre
Feuerwehr Celle